INFORMATIONEN FÜR NICB MITGLIEDER UND GÄSTE
- AMAZON SIDEWALK : MESH-TECHNIK IN DER KRITIK
- WELTNEUHEIT VON MIDLAND - DIE CB TALK APP
- INTERNASTIONALE RAUMSTATION (ISS) DERZEIT GUT ZU BEOBACHTEN
- DIE FUNKKOMMUNIKATION UND CORONA
- DIE NICB TESTET IM CB FUNK BEREICH VERSCHIEDENE MODES
- RÜCKBLICK AUF DEN 9. FUNK - UND TECHNIKFLOHMARKT
- TAGESORDNUNGSPUNKTE DER LEITUNGSSITZUNG 18.01.2020
- FUNKEN IM AUTO
- KURZE BETRACHTUNG ZUM AMATEURFUNK
- BEI UNSERER FÄHRFAHRT AM 27.10. 2019 PASSTE EIGENTLICH ALLES
- DER OV06 (DBR) ZUM ILLW AM LEUCHTTURM BUK
- BNetzA Vfg. 60/2019 > 1 WATT ERP AUF FREENET <
- NICB GOES DIGITAL
- AUCH OHNE LIZENZ AM "AMATEURFUNK" TEILNEHMEN
- FUNKANWENDUNGEN MIT ALLGEMEINZULASSUNG
AMAZON SIDEWALK : MESH-TECHNIK IN DER KRITIK
Mit der neuen Technik verfolgt Amazon zunächst einmal das Ziel, die drahtlosen Datenübertragungs-Technologien mit einer eigenen Technik zu verbessern. Die neue Funktechnik soll mit den verschiedenen Nachteilen aufräumen und ein Verfahren bereitstellen, mit dem man eben bei geringem Energiebedarf größere Strecken abdecken kann. Um eine möglichst große Zahl der Nutzer zu versorgen, wird das neue Feature daher automatisch aktiviert.
Das sei aber eine Bevormundung und ein Eingriff in die Privatsphäre, die man so nicht hinnehmen sollte - vor allem, da aktuell noch viele Fragen zur Sicherheit des Systems komplett offen sind, sind sich Sicherheitsexperten und Datenschützer einig. Entsprechend steht auch die Befürchtung im Raum, dass Sidewalk als ein Einfallstor für Unbefugte in das eigene Heimnetzwerk genutzt werden könnte. Sicherheitsexperten warnen Amazon-Kunden nun vor dem Update, welches die Änderungen mit sich bringen wird.
Nutzer sollten nun aufmerksam sein, welche Updates ihnen angeboten werden und wie sich die Einstellungen ändern. Wichtig ist, dass man sich selbst entscheidet, ob man die Freigabe will oder nicht. Wann Sidewalk nach Deutschland kommt, ist unbekannt, derzeit gibt es die Funktion nur in den USA.

Der BGL hat vor einigen Stunden in seinen sozialen Netzwerken bekannt gegeben, dass der Bundesrat bei dei der Abstimmung über Änderungen an der Straßenverkehrsordnung auch die Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten mit Handteil verlängert.
Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten verlängert bis 30. Juni 2021: Bei der Abstimmung über Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (#StVO) hat der #Bundesrat kürzlich auch die Übergangsfrist für die Nutzung von #Funkgeräten mit Handteil verlängert. Die Benutzung von Funkgeräten, bei denen für die Benutzung während der Fahrt ein Bedienteil aufgenommen oder in der Hand gehalten werden muss, ist eigentlich seit 2017 verboten, allerdings war die Technik damals noch nicht so weit, so dass Übergangsfristen gewährt wurden. #cbfunk
Im Oktober 2017 traten in Deutschland strengere Bestimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damals wurde das Handyverbot eingeführt, nach dem die Benutzung von Handys, Smartphones, Smart-Uhren, mp3-Player, Tablets, Notebooks, Diktiergeräten und Discmans während der Fahrt nicht gestattet war. Die Änderung betraf auch CB-Funkgeräte, aber für diese galt dann noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2020. Sowohl die Branchenverbände als auch Lkw-Fahrer selbst sprachen sie ausdrücklich gegen dieses Verbot und plädierten für dessen erneute Aufhebung. Die meisten Bundesländer entschieden sich auch keine Verkehrskontrollen diesbezüglich durchzuführen.
Aufgrund dieser Proteste sowie in Bezug darauf, wie der BGL angibt, dass die Technik im Falle von Rundfunkgeräten noch nicht so fortgeschritten sei, wurde die Übergangsfrist nochmals um mehrere Monate verlängert.
WELTNEUHEIT VON MIDLAND - DIE CB TALK APP

Mit der Nutzung der CBTalk App ist der Fahrer nicht mehr auf die Reichweite des CB-Funkgeräts beschränkt, sondern kann auch Kollegen erreichen, die weiter entfernt sind oder sich sogar im europäischen Ausland aufhalten. Der Nutzer kann entscheiden, ob er über Funk oder Smartphone sprechen will, sobald er die App mit dem CB-Funkgerät gekoppelt hat. Dabei kann die App entweder per Kabel oder via Bluetooth mit dem Funkgerät verbunden werden.
In der CBTalk App können die Nutzer dank der europaweiten Karten- oder Radaransicht den Standort anderer Teilnehmer mit anzuwählendem Kanal sehen. Dazu werden Warnhinweise, wie Staus, Unfälle oder hilfreiche Informationen zur Parkplatzsuche eingeblendet. Dank der hilfreichen Funktionen der App werden die Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer erheblich erweitert.
Zusätzlich weist die App eine einfache und übersichtliche Benutzeroberfläche auf und bietet eine Vielzahl an Optionen, wie zum Beispiel das Wechseln von Kanälen, ob national oder international, Suchgruppen und das Betrachten von Fotos und Profilen nahegelegener Benutzer. Natürlich darf man auch die Hauptfunktion nicht außer Acht lassen, die kostenlose Sprachübertragung.
INTERNASTIONALE RAUMSTATION (ISS) DERZEIT GUT ZU BEOBACHTEN

Die ISS taucht meist über dem Westhorizont auf und zieht dann über den Himmel in Richtung Osten. Mitunter kann man auch beobachten, wie die Raumstation am Himmel scheinbar plötzlich verschwindet – dann ist sie in den Erdschatten eingetreten. Bislang waren auf der Raumstation meist sechs Astronauten im Einsatz, aufgrund von Verzögerungen mit den Zubringer-Raumschiffen der Unternehmen Boeing und SpaceX ist die Besatzung derzeit auf drei reduziert. Deshalb gibt es momentan nur sehr wenig Amateurfunkaktivitäten auf der ISS. Was aber regelmäßig gut funktioniert, ist der APRS-Repeater an Bord der Raumstation, dieser kann auf 2 m auf 145,825 MHz empfangen und auch gearbeitet werden. Auf www.ariss.net kann man beobachten, welche Amateurfunkstationen in den letzten Stunden ihre Geo-Daten via ISS ausgesendet haben.
DIE FUNKKOMMUNIKATION UND CORONA

Durch etliche Veröffentlichungen kann man erfahren, dass die verschiedenen Gesetze und Vorschriften bereits erste negative Probleme im sozialen Umfeld einiger Mitbürger verursachen.
Und wem die Decke wegen der behördlichen Ausgangsbeschränkung doch so langsam auf den Kopf fällt, der könnte sich doch, anstatt ständig nur „Gummiohr“ zu machen, einfach mal aktiv aber sachlich an einer der Ortsrunden beteiligen. Später auf den Frequenzen unsachlich über eventuelle Fehler anderer Funkfreunde herzuziehen erscheint uns wenig förderlich für den Gemeinschaftsinn.
DIE NICB TESTET IM CB FUNK BEREICH VERSCHIEDENE MODES
RÜCKBLICK AUF DEN 9. FUNK - UND TECHNIKFLOHMARKT

TAGESORDNUNGSPUNKTE DER LEITUNGSSITZUNG 18.01.2020
1. Stand der Finanzen und laufende Kosten der Interessengruppe
2. Termin für die NICB Jahresversammlung 2020
3. Geplante Events für das Jahr 2020
4. Gedanken zu gestalterische Veränderung auf unserer Homepage
5. Antrag eines NICB Direktionsmitgliedes zur Entbindung von seiner Leitungstätigkeit
zu 3. Die Termine für die vorgesehenen Veranstaltungen im Jahr 2020 werden rechtzeitig auf unserer Homepage bekanntgegeben. Es ist folgendes vorgesehen :
- Funk- und Technikflohmarkt am 09. Februar 2020
- Feierlichkeit zum 30 jährigen Bestehen der NICB
- Traditionelle Gedserfahrt im Oktober
- Gemeinsame Veranstaltungen mit dem DARC - Ortsverband Bad Doberan
zu 5. Jürgen (DNI 400) hat die NICB Direktion gebeten ihn nach 30 jähriger Leitungstätigkeit in unserer Interessengruppe aus persönlichen Gründen von seinen Aufgaben zu entbinden. Dieser Bitte wurde von der Direktion einstimmig entsprochen.
FUNKEN IM AUTO
Die Rechtslage Der § 23 (1a) StVO lautet u.a. wie folgt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird, nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Ja, dies wäre für das Funken im Fahrzeug anzuwenden, wenn heute bereits der 01.07.2020 wäre. Anders als bei der Verwendung eines Handies gelten für die Inbetriebnahme eines Funkgerätes im Fahrzeug für eine gewisse Zeit besondere Regularien.
Diese sind im § 52 (4) StVO geregelt.
In den dort niedergelegten Übergangs- und Anwendungsbestimmungen - wurde geregelt, dass die Vorschrift des § 23 (1a) StVO im Falle der Verwendung eines Funkgerätes in einem Fahrzeug erst ab dem 01. Juli 2020 anzuwenden ist. D.h. noch ist Funken im Fahrzeug erlaubt und nicht mit einem Bußgeld von 100 Euro zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühren belegt.
KURZE BETRACHTUNG ZUM AMATEURFUNK
Die Bezeichnung Amateurfunkdienst umschreibt heute eine soziale Gruppe von engagierten Personen, die sich mit der Funktechnik befassen. Weltweit zählen rund 2,8 Mio Funkamateure zu dieser Gemeinschaft. In zunehmendem Maße widmen sich Funkamateure, neben technischen und wissenschaftlichen, auch sozialen, bildungs- und entwicklungspolitischen, der Völkerverständigung dienenden sowie humanitären Aufgaben und Zielen.
Amateurfunk - ein Funkdienst mit persönlichen Perspektiven, ein Hobby, das in einzigartiger Weise Technik und Kommunikation auch mit Sport kombiniert, bietet für Jung und Alt gleichermaßen vielschichtige Anreize.
Selbst in Zeiten von Internet und Mobiltelefon hat der Amateurfunk nichts von seiner Faszination verloren, im Gegenteil, viele dieser neuen Techniken lassen sich mit unserem Hobby verbinden und sind aus einigen Bereichen nicht mehr wegzudenken – kurz um, ein erdumspannendes, kommunikatives Hobby mit Weitblick.
.... weltweiter Tausch von QSL-Karten
Viele Amateurfunker legen den Schwerpunkt ihrer Bemühungen auf die Kontaktaufnahme mit möglichst weit entfernten Stationen und sammeln mit Begeisterung QSL-Karten, also Funkkontaktbestätigungen von Funkamateuren aus aller Herren Länder. Karten vom Polarkreis etwa oder aus Tahiti sind Erfolge, auf die sie stolz verweisen.
.... der Erwerb von Diplomen
Hat ein Amateurfunker ausreichend viele QSL-Karten erhalten, bestehen die verschiedensten Möglichkeiten als Anerkennung für diese Leistung sogenannte Diplome zu beantragen. Ob über einen nationalen Amateur- funkclub wie zum Beispiel dem DARC oder andere internationale Vereinigungen, muss eine bestimmte Anzahl getätigter oder mitgehörter Funkverbindungen glaubhaft nachgewiesen werden um diese Diplome zu erhalten.

BEI UNSERER FÄHRFAHRT AM 27.10. 2019 PASSTE EIGENTLICH ALLES

DER OV06 (DBR) ZUM ILLW AM LEUCHTTURM BUK

BNetzA Vfg. 60/2019 > 1 WATT ERP AUF FREENET <
Mit der Amtsblattverfügung Nr. 60/2019[2] hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Nutzungsbedingungen für den Freenet-Funk angepasst. So wurde die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) von 0,5 Watt auf 1 Watt erhöht. Das Verbot der Freenet-Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 m wurde aufgehoben. In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind jedoch weiterhin lediglich 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet. (Quelle WIKIPEDIA)
BNetzA Vfg. 60/2019[2]
NICB Direktion
NICB GOES DIGITAL
Der Digitalfunk erfreut sich derzeit wachsender Beliebtheit. So ist auf Basis des DMR-Standards bereits ein weltweites Funknetz entstanden, welches neue, interessante Experimentiermöglichkeiten bietet. Diese Möglichkeiten möchten auch die Mitglieder der NICB nutzen und sind ab sofort auf folgenden Frequenzen in der Modulationsart 4FSK anzutreffen. Selbstverständlich bleiben wir auch weiterhin auf allen zugelassenen analogen Frequenzen (siehe Startseite) sende- und emfangsbereit.
VHF : Freenet CH 5 / 149.100 MHz / TS 1
UHF : PMR CH 14 / 446.16875 MHz / TS 1
Bei Fragen rund um DMR sowie zur CPS-Programmierung bzw. Codeplug stehe ich gerne zur Verfügung.
Jörg / DNI 415 Direktor NICB
AUCH OHNE LIZENZ AM "AMATEURFUNK" TEILNEHMEN
Nur weil man bisher noch keine Amateurfunklizenz erworben hat, muss man nicht auf eine „Amateurfunktätigkeit“ verzichten. Wer sich durch ausreichende Englischkenntnisse und eine gewisse Erfahrung im Funkbetriebsdienst bereits jetzt zutraut erfolgreich am internationalen „Amateurfunkdienst“ teilzunehmen, kann bei hamsphere.com ein Rufzeichen beantragen und gegen einen Unkostenbeitrag von 30 € / Jahr, über das Internet auf den dort etwas eingeschränkten Amateurfunkfrequenzen loslegen. Diese zwar nur über die HamSphere Plattform mögliche Kommunikationsmöglichkeit steht den QSO’s auf den HF-Bändern in keiner Weise nach. QSL-Karten können übrigens gleich aus dem Programm heraus verschickt werden.
Möchte der eine oder andere Funkfreund allerdings lieber erst noch die Möglichkeit nutzen seine Erfahrungen als „Zuhörer“ zu sammeln, sollte dieser sich auf jeden Fall eine SWL-Lizenz zulegen. Für die SWL-Tätigkeit ist aber ein kleinwenig mehr Aufwand nötig. Neben einem guten RX und leistungsfähiger Antennen (oder der Nutzung des Wide-band WebSDR in Twente NL) ist eine Mitgliedschaft bei e-QSL.cc sowie Software für die Dekodierung und Logbuchführung äußerst hilfreich. Als Dekodiersoftware nutze ich persönlich hauptsächlich WSJT-X und MixW. Mein Logbuchprogramm ist ACLog, mitttels dessen ich meine QSL-Karten dem entsprechenden OM dann direkt über e-QSL.cc zusende. Selbstverständlich könnte man seine SWL-Karten auch postalisch verschicken. In dem Falle müsste man auf eine Antwort aber wesentlich länger warten und es würden außerdem erhebliche Portokosten anfallen.
Je nach der Anzahl bestätigter Ländern, vergibt e-QSL.cc sogar Amateurfunkdiplome.
NICB Direktion
FUNKANWENDUNGEN MIT ALLGEMEINZULASSUNG
CB - Funk (10 KHz Raster / 1.8 kHz Hub) in der BRD seit dem 01.07.1975
Anmelde - und Gebührenfreie GeräteFrequernzbereich 26.560 - 27.410 MHz
Kanal 01 - 40 AM, FM + DSB 4,0 Watt ERP Europaweit
Kanal 01 - 40 SSB 12,0 Watt ERP Europaweit
FreeNet Funk (12. 5 und 6.25 KHz Raster / 2.5 kHz Hub) nur in Deutschland seit 25.07.1996
Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (Genehmigung bis 2026)
Frequenzbereich 149.01875 - 149.11875 MHz
Kanal 01 - 06 analoge Frequenznutzung 1000 mW ERP
LPD Funk (12.5 oder 25 KHz Raster / 2.5 oder 4.8 kHz Hub) in Deutschland seit 1995
Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (Genehmigung bis 2028)
Frequenzbereich 433.050 - 434.790 MHz
Kanal 01 - 68 / 10 mW ERP (Handfunkgeräten mit integrierter Antenne)
PMR / DMR Funk (12.5 und 6.25 KHz Raster / 2.3 kHz Hub) in Deutschland seit dem 03.11.1999
Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (Genehmigung bis 2022)
Frequenzbereich (446.000 - 446.200 MHz)
Kanal 01 - 16 analoge Frequenznutzung 500 mW ERP
Kanal 01 – 48 digitale Frequenznutzung 500 mW ERP